Die Satzung der Evangelischen Allianz Augsburg finden Sie hier:


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Satzung der Evangelischen Allianz Augsburg e.V.
Die aktuelle Satzung ist aus dem Jahr 2008.
Ev. Allianz Augsburg-Satzung, 2008.pdf
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SATZUNG DER

EVANGELISCHEN ALLIANZ AUGSBURG e.V.

 


Präambel

 

Im Jahre 1846 hat sich in London die Evangelische Allianz konstituiert. Sie ist der am längsten bestehende Zusammenschluss evangelisch gesinnter Christen verschiedener Gruppen- und Gemeindezugehörigkeiten. Weltweit gibt es in über 110 Ländern auf allen Kontinenten Evangelische Allianzen auf nationaler und lokaler Ebene. In den Kreisen der Evangelischen Allianz kann nur mitarbeiten, wer sich zu ihrer Glaubensgrundlage bekennt, nämlich:

 

-       zur Allmacht und Gnade Gottes, des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes in Schöpfung, Offenbarung Erlösung, Endgericht und Vollendung;

-       zur göttlichen Inspiration der Heiligen Schrift, ihrer völligen Zuverlässigkeit und höchsten Autorität in allen Fragen des Glaubens und der Lebensführung;

-       zur völligen Sündhaftigkeit und Schuld des gefallenen Menschen, die ihn Gottes Zorn und Verdammnis aussetzen;

-       zum stellvertretenden Opfer des menschgewordenen Gottessohnes als einziger und allgenugsamer Grundlage der Erlösung von der Schuld und Macht der Sünde und ihren Folgen;

-       zur Rechtfertigung des Sünders allein durch die Gnade Gottes aufgrund des Glaubens an Jesus Christus, der gekreuzigt wurde und von den Toten auferstanden ist;

-       zum Werk des Heiligen Geistes, welcher Bekehrung und Wiedergeburt des Menschen bewirkt, im Gläubigen wohnt und ihn zur Heiligung befähigt;

-       zum Priestertum aller Gläubigen, die die weltweite Gemeinde bilden, den Leib, dessen Haupt Christus ist, und die durch seinen Befehl zur Verkündigung des Evangeliums in aller Welt verpflichtet ist;

-       zur Erwartung der persönlichen, sichtbaren Wiederkunft des Herrn Jesus Christus in Macht und Herrlichkeit; zum Fortleben der von Gott gegebenen Personalität des Menschen; zur Auferstehung des Leibes zum Gericht und zum ewigen Leben der Erlösten in Herrlichkeit.

 

Zusammengehalten wird die Evangelische Allianz durch die geistgewirkte Liebe zu allen, die im persönlichen Glauben an Jesus Christus stehen. Sie pflegt Gemeinschaft mit den lebendigen Christen aus allen Kirchengemeinschaften, die für sich weder die Ausschließlichkeit beanspruchen noch durch Überbetonung einzelner biblischer Erkenntnisse dem neutestamentlichen Gesamtzeugnis widersprechen bzw. durch ungeistliches Konkurrenzstreben die geistliche Gemeinschaft gefährden.

 

In diesem Sinne gibt sich die schon seit Jahrzehnten tätige Evangelische Allianz Augsburg als örtliche Gruppierung der Deutschen Evangelischen Allianz folgende Satzung:

 

 

§ 1  Namen, Sitz

 

1.     Der Verein führt den Namen „Evangelische Allianz Augsburg e.V.“.

 

2.     Er hat seinen Sitz in Augsburg und ist im Vereinsregister eingetragen.

 

 

§ 2 Zweck

 

1.     Zweck des Vereins ist es, die geistliche Einheit aller im Sinne des Allianz-Bekenntnisses an Jesus Christus Glaubenden bewusst zu machen und zu praktizieren.

 

2.     Dies wird insbesondere verwirklicht durch

a)    gemeinsame Gebetstreffen

b)    gemeinsame evangelistische und missionarische Aktionen und Veranstaltungen

c)    gemeinsame diakonische Aktivitäten

d)    Austausch und Information.

 

 

§ 3 Mitgliedschaft

 

Mitglieder des Vereins können Einzelpersonen werden, die sich im Sinne der in der Präambel genannten Glaubensbasis der Evangelischen Allianz zu Jesus Christus bekennen und vom Allianzrat aufgenommen werden.

 

 

§ 4 Vereinsorgane

 

Organe des Vereins sind

a)    der Allianzrat als Versammlung der Mitglieder

b)    der Vereinsvorstand

 

 

§ 5 Allianzrat

 

1.     Der Allianzrat behandelt alle wesentlichen Vereinsangelegenheiten. Er tagt nach Bedarf, wobei Termine in der Regel abgesprochen werden. Ein Beschluss ist gültig, wenn mindestens eine Woche vorher eingeladen und der Gegenstand in der Tagesordnung angegeben wurde.

 

2.     Der Allianzrat beruft auf 5 Jahre den Allianzvorsitzenden, seine beiden Stellvertreter und den Kassierer. Er kann Arbeitsgruppen bilden.

 

3.     Berufungen und Beschlüsse sollen möglichst einstimmig erfolgen, mindestens ist eine ¾ Mehrheit erforderlich.

 

 

§ 6 Der Vereinsvorstand

 

       Der Vereinsvorstand gemäß §26 BGB besteht aus dem Allianzvorsitzenden und seinen beiden Stellvertretern. Jeder ist berechtigt, den Verein alleine zu vertreten.

 

 

§ 7 Finanzen und Steuerbegünstigung

 

1.     Der Verein deckt seine Bedürfnisse aus freiwilligen Zuwendungen. Er erhebt keine Mitgliedsbeiträge.

 

2.     Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

 

3.     Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglied keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Sie haben bei ihrem Ausscheiden keinerlei Ansprüche an das Vereinsvermögen. Keine Person darf durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

 

4.     Bei Auflösung des Vereins oder Wegfall des steuerbegünstigten Zweckes fällt das Restvermögen an die Deutsche Evangelische Allianz e.V. in Bad Blankenburg, Vereinsregister beim Amtsgericht Rudolstadt, VRNr 319, ersatzweise an eine andere vom Allianzrat zu bestimmende Institution, die als gemeinnützig anerkannt ist und es ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.

 

 

§ 8 Ergänzende Vorschriften

 

1.     Über Satzungsänderungen, Zweckänderungen und die Auflösung des Vereins entscheidet der Allianzrat mit einer ¾ Mehrheit, wobei Vorschläge den Mitgliedern bis spätestens 1 Monat vor der Sitzung zuzuleiten sind.

 

2.     Im Übrigen gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs.

 

 

 

Augsburg, den 29.01.2003/mit der Änderung vom 1.10.2008

 

 

 

Unterschriften der Gründungsmitglieder:

 

 

 

 

Klaus Koch                            Bernd Fischer                                    Thomas Pfeifer

 

 

 

 

 

Reinhard Weber                     Christian Stenschke                          Helmut Daubermann

 

 

 

 

 

Niki Schönherr                       Gert Markert                                      Dr. R. Freudenberger

 

 

 

 

 

Manfred Kreis                        Frank Uphoff